Zertifizierung als DBT-A-Therapeut (KiJu) 

Ausrichtung: Arbeit mit Adoleszenten

Ein DBT-A-Therapeut muss den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, gemäß den Grundlagen und Prinzipien der DBT mit jugendlichen Patienten mit einer Emotionsregulationsstörung zu arbeiten. Des Weiteren muss er sich zur kontinuierlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Borderline-Störung verpflichten.

Das Zertifikat zum DBT-A-Therapeuten wird deshalb für die Dauer von drei Jahren vom DDBT e.V. vergeben, nach Sichtung der Unterlagen und anschließender Prüfung.

Falls der DBT-A-Therapeut innerhalb dieser drei Jahre mindestens an einem kompletten DBT-Netzwerktreffen teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung bitte beim Sekretariat einreichen), wird die Zertifizierung um drei Jahre verlängert.

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT e.V. organisierte Netzwerktreffen anerkannt. 

 

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. siehe unten
  2. Nachweis 24 Stunden Theorie in Verhaltenstherapie (Ausnahme: Ärzte und PP bzw. KJP mit VT-Zusatzqualifikation)
  3. Nachweis über 48 Stunden Standard-DBT (bis zum 30.06.15 32 Std.) plus 64 Stunden DBT-A
  4. Zwei supervidierte Fälle von jugendlichen Patienten unter Einbezug der Bezugspersonen (mindestens einer davon überwiegend ambulant über 6 Monate)
  5. Rating = best of (wenn Supervision des ambulanten Falles nach dem 01.11.2012 begonnen wurde)
  6. Teilnahme an einem (Online-)Konsultationsteam - ab 01.01.2024!
  7. Teilnahme am Supervisionsworkshop - ab 01.01.2024!
  8. Eine supervidierte Skills-Gruppe mit Jugendlichen und Bezugspersonen oder Jugendlichen alleine (ambulant 6 Monate; alternativ stationär 3 Monate mit insgesamt gleicher Terminanzahl)
  9. Empfehlungsschreiben des Supervisors
  10. kurzer Lebenslauf
  11. schriftlich ausgearbeitete Fallkonzeption (nicht länger als 5 Seiten)
  12. Prüfung

 

1.) Approbation (und ggfs. Facharztnachweis) als

  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie* oder Zusatztitel Psychotherapie

* nur bei diesem Facharzttitel ist kein VT-Nachweis notwendig

Sollte keine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorliegen, jedoch als Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Zusatztitel Psychotherapie, ist eine mindestens einjährige Erfahrung im Kinder- und Jugendbereich oder der Fachkundenachweis über die Berechtigung zur Behandlung von Kinder- und Jugendlichen nach den Richtlinien der kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.
(Die Fortbildung kann bereits vor Erhalt der Approbation oder des Fachkundenachweises begonnen und auch abgeschlossen werden, die Zertifizierung erfolgt jedoch erst mit diesem Nachweis.)

Bei der Zulassung ist das entsprechende länderspezifische Approbationsäquivalent entscheidend.
Beispiel: Erteilt Österreich die Zulassung zu psychotherapeutischer Tätigkeit (Äquivalent zur Approbation in Deutschland), ist eine DBT-Zertifizierung entsprechend möglich, auch wenn in Deutschland die Approbationszulassung verweigert würde.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat: sekretariat@dachverband-dbt.de 

Die Fortbildung in DBT kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Die Supervision kann jedoch erst unter der Voraussetzung des Nachweises der Kurse Basis I, Skills I und Skills II beginnen.
Der Fortbildungskandidat wird zur DBT-Supervision zugelassen, wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner persönlichen Eignung als DBT-Therapeut im Rahmen eines Eingangsgesprächs mit dem Supervisor bestehen.

2.) Kurs in VT-Grundlagen (24h)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychologen und Ärzte mit tiefenpsychologischer Ausbildung müssen zusätzlich einen Kurs in VT-Grundlagen (24h) nachweisen. Ein solcher wird anerkannt, wenn er von einem DBT-Trainer oder von einem an einem VT-Institut akkreditierten Dozenten durchgeführt wurde.

Wurde der VT-Kurs nicht über eine der AWPs absolviert, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Prüfungsunterlagen eine kurze Bestätigung, dass der Dozent ein anerkannter VT-Supervisor am anbietenden Institut ist.
Psychologen und Ärzte, deren Erstverfahren Verhaltenstherapie ist, senden dazu einen Nachweis (dieser steht in der Regel auf der 2. oder 3. Seite Ihrer Approbationsurkunde oder auch im Zeugnis über die staatl. Prüfung für PP, z. B. mit der Formulierung: „vertiefte Ausbildung in: Verhaltenstherapie“). Dieser Nachweis ersetzt den VT-Kurs.

3.) Theoretische Ausbildung

Teilnahme an folgenden Theoriekursen eines vom Dachverband DBT e.V. akkreditierten Fortbildungsinstituts bzw. Trainers:

  • DBT Basis I (16h)
  • DBT Skills I (16h)
  • DBT Skills II (16h - bei Ausbildungsbeginn nach dem 30.06.2015)
  • DBT-A I (16h)
  • DBT-A II (16h)
  • DBT-A III (16h)
  • DBT-A Aufbau (16h)

 

Kursangebote für die Theoriestunden finden Sie bei den vier AWP-Fortbildungsinstituten:

awp-berlin-online.de  
awp-freiburg.de 
awp-muenchen.de 
awp-zuerich.ch 

 

4.) Supervision

- Achtung: Richtlinienänderung ab 01.01.2024* -

Bis 31.12.2023 gilt:
Supervision der Behandlung von zwei Jugendlichen mit emotional-instabilen Persönlichkeitszügen unter Einbezug der Bezugspersonen. Mindestens einer der Fälle sollte überwiegend ambulant über die Dauer von sechs Monaten behandelt werden. Einer der beiden Fälle muss auf jeden Fall vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein, der zweite Fall darf auch mit dem 18. Lebensjahr starten. Bei beiden Fällen muss die Behandlung unter Einbezug der Bezugsperson stattfinden, da sonst die Besonderheiten in der Behandlung von Jugendlichen fehlen.

Es sind insgesamt mind. 23 Supervisionsstunden nötig, wovon mind. 8 Supervisionsstunden in Form von videogestützten Einzelsupervisionen genommen werden müssen. Mindestens eins dieser Videos sollte ein Gespräch mit dem Jugendlichen und Bezugspersonen zeigen. Von den insgesamt 8 Bändern zu beiden Fällen werden 4 Bänder vollständig und 4 Bänder teilweise gesichtet. Der Rest von 15 Supervisionsstunden kann wahlweise auch im Rahmen von Supervisionsworkshops abgegolten werden, wobei ein Workshop wie 5 Einzelsupervisionen bewertet wird. In den Supervisionsworkshops muss einer der zu supervidierenden Fälle dargestellt werden. Ein Supervisionsworkshop besteht aus 16 Unterrichtseinheiten.
Damit der Supervisionsprozess gewährleistet ist, müssen mit Ausnahme der Supervisionsworkshops die Supervisionen kontinuierlich durch einen DBT-Supervisor begleitet werden.

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

*Ab 01.01.2024 gilt:

Supervision der Behandlung von zwei Jugendlichen mit emotional-instabilen Persönlichkeitsbezügen unter Einbezug der Bezugspersonen. Mindestens einer der Fälle sollte überwiegend ambulant über die Dauer von sechs Monaten behandelt werden. Einer der beiden Fälle muss auf jeden Fall vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein, der zweite Fall darf auch mit dem 18. Lebensjahr starten. Bei beiden Fällen muss die Behandlung unter Einbezug der Bezugspersonen stattfinden, da sonst die Besonderheiten in der Behandlung von Jugendlichen fehlen.
 
Es sind insgesamt mind. 17 Supervisionsstunden nötig, wovon 5 Stunden in Form eines Supervisionsworkshops abgegolten werden müssen, siehe Punkt 7.
Die gesamte Supervision sollte videogestützt erfolgen.
Von den insgesamt 12 Bändern zu beiden Fällen, die gesichtet werden müssen, müssen 3 Bänder vollständig gesehen und kommentiert werden und 9 Bänder teilweise gesichtet.
Mindestens eins dieser Videos sollte ein Gespräch mit dem Jugendlichen und Bezugspersonen zeigen.
 
Damit der Supervisionsprozess gewährleistet ist, müssen mit Ausnahme des Supervisionsworkshops die Supervisionen kontinuierlich durch einen Supervisor begleitet werden.
 
Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

Achtung: Für dieses Kriterium gilt eine Übergangszeit ab dem 01.01.2024: Zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 können Sie die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung noch nach den alten Richtlinien abschließen. Ab dem 01.01.2025 ist dieses Kriterium dann verpflichtend für die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung.

 

5.) Rating = show the best

Wer nach dem 01.11.2012 mit der Supervision der ambulanten Fälle beginnt, muss vor der Prüfung eine von einem unabhängigen Rater als adhärent eingestufte Aufnahme einer ganzen DBT-Sitzung nachweisen.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie als Therapeut*in auf der Rating-Videoaufnahme gut sichtbar sind und dass Ihrem Rater das für das geratete Video zugehörige Wochenprotokoll vorliegt.

Kontaktadressen der Rater:

Dipl.-Psych. Julia Förster
Praxis für Psychotherapie
Gatower Straße 296
14089 Berlin
Mail: info@juliafoerster.de
Tel.: 030 2311 2145

Dipl.-Psych. Christiane von Falkenhayn
Berlin: Hindenburgdamm 25, 12203 Berlin (KV)
Potsdam: Hans-Thoma Str. 1, 14467 Potsdam
Mail: mail@von-falkenhayn.ch  
Tel.: 0176 / 22 91 18 57

PD Dr. Dipl.-Psych. Christian Stiglmayr
Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Psychotherapie Berlin (AWP)
Tempelhofer Damm 227
12099 Berlin
Mail: christian_stiglmayr@web.de 
Tel.: 030 30 111 477

Kosten für das Rating: 200,00 €

6.) Teilnahme an einem (Online-)Konsultationsteam - ab 01.01.2024!

Über die Länge der beiden unter Punkt 4. genannten supervidierten (ambulanten) Fälle muss der Zertifizierungsanwärter mit beiden Fällen an einem (Online-)Konsultationsteam teilnehmen, in denen das weiterere therapeutische Vorgehen der betreffenden Fälle besprochen wird.

Dies kann durch die Teilnahme an zwei verschiedenen Konsultationsteams passieren; es reicht jedoch auch die Teilnahme an einem Konsultationsteam, wenn darin beide Fälle eingebracht werden.

Die beiden Konsultationsteams müssen jeweils mind. 14-tägig stattfinden.

Über unsere Konsultationsteambörse können Sie bestehenden Teams beitreten oder ein eigenes Konsultationsteam gründen: https://www.dachverband-dbt.de/dbt-therapieangebote/konsultationsteams

Der Nachweis über die mind. 14-tägige Teilnahme an den Konsultationsteams stellt der Supervisor auf Abruf  aus.

Achtung: Für dieses Kriterium gilt eine Übergangszeit ab dem 01.01.2024: Zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 können Sie die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung noch nach den alten Richtlinien abschließen.  Ab dem 01.01.2025 ist dieses Kriterium dann verpflichtend für die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung.

 

7.) Teilnahme am Supervisionsworkshop - ab 01.01.2024!

Es muss die Teilnahme an mind. 1 Supervisionsworkshop (= 2 Tage bzw. 16 Unterrichtseinheiten) bzw. 2 Supervisionsworkshop-Tagen (à 8 UE) nachgewiesen werden. 2 Tage Supervisionsworkshop entsprechen 5 Supervisionsstunden.

In dem Supervisionsworkshop muss einer der beiden zu supervidierenden Fälle dargestellt werden.

Entsprechende Supervisionsworkshops werden über die AWPs oder über einige unserer DBT-Supervisor*innen angeboten. Bitte erfragen Sie dazu eigenständig bei den DBT-Supervisor*innen, wann diese Termine für Supervisionsworkshops anbieten.

Achtung: Für dieses Kriterium gilt eine Übergangszeit ab dem 01.01.2024: Zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 können Sie die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung noch nach den alten Richtlinien abschließen. Ab dem 01.01.2025 ist dieses Kriterium dann verpflichtend für die DBT-A-Therapeuten-Zertifizierung.

 

8.) Supervidierte Skills-Gruppe

Leitung einer Skills-Gruppe mit Jugendlichen und Bezugspersonen oder Jugendlichen alleine über ein halbes Jahr mit wöchentlich einem Termin ambulant oder 3 Monate stationär bei gleicher Terminanzahl. Davon müssen mindestens 4 Sitzungen von einem DBT-Supervisor (einzeln oder in der Gruppe) per Video ausschnittsweise supervidiert werden.

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.


9.) Empfehlungsschreiben des Supervisors

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.


10.) Kurzer Lebenslauf

Ein Lebenslauf, der einen kurzen Überblick über die Schulausbildung und die weitere berufliche Laufbahn gibt.


11.) Fallkonzeption

Eine schriftlich ausgearbeitete Fallkonzeption zu einem ambulanten oder stationären Fall (nicht länger als 5 Seiten) wird in der Prüfung besprochen und vorab eingereicht.

Das Video zur Fallkonzeption wird samt Laptop zur Prüfung mitgebracht.

Der vorgestellte Fall ist ein weiterer, nicht in den 23 Supervisionen dargestellter Fall bzw. ab 01.01.2024, spätestens ab 01.01.2025 ein weiterer, nicht in den 17 Supervisionsstunden dargestellter Fall.

 

12.) Prüfung

Das halbstündige Abschlussgespräch erfolgt durch mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses, wovon mindestens einer nicht gleichzeitig Supervisor des Prüflings gewesen sein darf. Die Prüfung beinhaltet eine Falldarstellung einer ambulanten oder stationären Therapie nach DBT-A, die nicht identisch ist mit dem supervidierten Fall. Der in der Prüfung vorgestellte Fall kann ein ambulanter oder ein stationärer Fall sein.

Der Kandidat stellt die Behandlung eines Falles vor, der Fall muss nicht abgeschlossen sein.

Das Prüfungsvideo entspricht nicht den Supervisions- oder Ratingvideos.

Die Präsentation dauert 10 Minuten. Die Fallkonzeptualisierung orientiert sich an den Grundlagen der DBT Case Conceptualisation (Download: Fallkonzepterstellung). Der Kandidat sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT darstellen. An die Falldarstellung schließt sich ein 10-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem der Prüfungsfall mit den Grundlagen der DBT in Beziehung gesetzt und diskutiert wird.

 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: