Mitgliedschaft DDBT e.V.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Dachverband DBT e.V.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft sind:
- kostenloser Zugriff auf Materialien, z. B. Fragebogen BSL sowie Folien der Netzwerktreffen-Workshops und Netzwerktreffen-Vortragsaufzeichnungen
- Nutzung der Rundmail-Funktion an alle Verbandsmitglieder
- Unterstützung der Weiterentwicklung und Evaluation des Therapiekonzeptes der DBT
Ordentliche Mitglieder erhalten außerdem einen Preisnachlass für das jährliche DBT-Netzwerktreffen.
Mitgliedschaftsanträge können ausschließlich über das Online-Formular erfolgen.
Ordentliche Mitgliedschaft
Voraussetzungen:
- Antragsteller sollten haupt- oder nebenberuflich im Bereich der DBT tätig sein oder sich in sonstiger Weise aktiv an der Förderung des Vereins beteiligen (z. B. aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen).
- Antragsteller benötigen zwei Bürgschaften aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder. Die Namen der beiden Bürgen geben Sie bitte auf dem Online-Antragsformular an.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeitrag:
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 100 € im Jahr.
- Im Einzelfall ist ein vergünstigter Beitrag in Höhe von 50 € im Jahr möglich, z. B. für Ruheständler oder Erwerbslose. Ob der vergünstigte Jahresbeitrag gewährt wird, wird vom Vorstand per Einzelfallentscheidung nach Antragstellung mit Begründung entschieden (Antrag bitte per Mail an sekretariat@dachverband-dbt.de).
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig, im Gründungsjahr unmittelbar nach der Vereinsgründung.
Rechte:
- Rederecht bei der Mitgliederversammlung
- Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung
- volles Zugangsrecht zu allen Bereichen der Homepage des DDBT (mit Ausnahme der ausschließlich für den Administrator zugelassenen Bereiche)
Fördernde Mitgliedschaft
Voraussetzungen:
- Die Fördermitgliedschaft ist für Kliniken, Stationen, Behandlungseinrichtungen u. ä. für die Zertifizierung bzw. die Anwärterschaft zur Zertifizierung notwendig.
oder - Antragsteller wollen den Vereinszweck durch die Entrichtung eines jährlichen Mitgliedbeitrags oder durch eine Sach- oder Geldspende unterstützen.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeitrag:
- Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Einzelpersonen beträgt 25 € im Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Institutionen beträgt 200 € im Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig, im Gründungsjahr unmittelbar nach der Vereinsgründung.
Rechte:
- Rederecht bei der Mitgliederversammlung
- Nutzung vereinsinterner Angebote der Homepage
Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Punkte in der Satzung.