Mitgliedschaft DDBT e.V.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Dachverband DBT e.V.

Die Vorteile einer Mitgliedschaft sind:

  • kostenloser Zugriff auf Materialien, z. B. Fragebogen BSL sowie Folien der Netzwerktreffen-Workshops und Netzwerktreffen-Vortragsaufzeichnungen
  • Nutzung der Rundmail-Funktion an alle Verbandsmitglieder
  • Unterstützung der Weiterentwicklung und Evaluation des Therapiekonzeptes der DBT

Ordentliche Mitglieder erhalten außerdem einen Preisnachlass für das jährliche DBT-Netzwerktreffen.

Mitgliedschaftsanträge können ausschließlich über das Online-Formular erfolgen.

Ordentliche Mitgliedschaft

Voraussetzungen:

  • Antragsteller sollten haupt- oder nebenberuflich im Bereich der DBT tätig sein oder sich in sonstiger Weise aktiv an der Förderung des Vereins beteiligen (z. B. aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen).
  • Antragsteller benötigen zwei Bürgschaften aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder. Die Namen der beiden Bürgen geben Sie bitte auf dem Online-Antragsformular an.
  • Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Mitgliedsbeitrag:

  • Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 100 € im Jahr.
  • Im Einzelfall ist ein vergünstigter Beitrag in Höhe von 50 € im Jahr möglich, z. B. für Ruheständler oder Erwerbslose. Ob der vergünstigte Jahresbeitrag gewährt wird, wird vom Vorstand per Einzelfallentscheidung nach Antragstellung mit Begründung entschieden (Antrag bitte per Mail an sekretariat@dachverband-dbt.de).
  • Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig, im Gründungsjahr unmittelbar nach der Vereinsgründung.

Rechte:

  • Rederecht bei der Mitgliederversammlung
  • Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung
  • volles Zugangsrecht zu allen Bereichen der Homepage des DDBT (mit Ausnahme der ausschließlich für den Administrator zugelassenen Bereiche)

 
Fördernde Mitgliedschaft

Voraussetzungen:

  • Die Fördermitgliedschaft ist für Kliniken, Stationen, Behandlungseinrichtungen u. ä. für die Zertifizierung bzw. die Anwärterschaft zur Zertifizierung notwendig.
    oder
  • Antragsteller wollen den Vereinszweck durch die Entrichtung eines jährlichen Mitgliedbeitrags oder durch eine Sach- oder Geldspende unterstützen.
  • Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Mitgliedsbeitrag:

  • Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Einzelpersonen beträgt 25 € im Jahr.
  • Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Institutionen beträgt 200 € im Jahr.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig, im Gründungsjahr unmittelbar nach der Vereinsgründung.

Rechte:

  • Rederecht bei der Mitgliederversammlung
  • Nutzung vereinsinterner Angebote der Homepage

 Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Punkte in der Satzung.