Zertifizierung als DBT-A-Behandlungseinheit (Schwerpunkt Adoleszente)
Bitte beachten: Wenn Sie bisher als DBT-Behandlungseinheit zertifiziert sind, gilt eine Übergangszeit von einem Jahr, in der Sie entsprechend der neuen Richtlinien für DBT-A-Behandlungseinheiten aufrüsten können.
Eine vom DDBT zertifizierte DBT-A-Behandlungseinheit (Station, Tagesklinik, Ambulanz*, Wohngruppe) muss den Nachweis erbringen, dass ein multimodulares Behandlungsangebot nach den Richtlinien der DBT-A für adoleszente Patienten mit Schwierigkeiten in der Emotionsregulation besteht, dass dieses von ausgebildetem Fachpersonal umgesetzt wird und dass regelmäßige Supervision und Fortbildung gewährleistet ist.
Die (Erst-)Zertifizierung als DBT-A-Station durch den DDBT erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren, unter Voraussetzung folgender struktureller und ergebnisorientierter Gegebenheiten.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Schriftliches Behandlungskonzept
- Personalbesetzung
- Patientenbesetzung
- Therapieangebot
- Ergebnisqualität
- Mitgliedschaft
1.) Schriftliches Behandlungskonzept
Es muss ein schriftliches Stations- und Behandlungskonzept eingereicht werden, welches auch den Patienten zur Einsicht vorliegt.
2.) Personalbesetzung (bitte namentlich benennen)
- mindestens ein ausgebildeter DBT-A-Therapeut (DDBT) in verantwortlicher Position (DBT-A-Team-Leader)
- mindestens ein zusätzlicher DBT-Therapeut oder DBT-A-Therapeut in Ausbildung
- mindestens zwei zertifizierte DBT-Therapeuten für Sozial- und Pflegeberufe (mind. einer davon sollte DBT-A-Therapeut für Sozial- und Pflegeberufe sein**)
- Personalschlüssel mindestens 80 % PsychPV
3.) Patientenbesetzung
Mindestens 25 Behandlungen von adoleszenten Patienten mit Emotionsregulationsstörungen pro Jahr (Behandlungsdauer mindestens vier Wochen). Zeitgleich müssen mindestens vier Behandlungsplätze nach DBT-A auf einer Behandlungseinheit angeboten werden.
4.) Therapieangebot
- ein bis zwei Stunden DBT-A-Einzeltherapie pro Woche
- mindestens drei Stunden Skillstraining pro Woche (Gruppe oder Einzel)
- eine Psychoedukations- bzw. Commitmentgruppe mindestens 1 Stunde/Woche in den ersten drei Wochen der Therapie
- wöchentliche Teambesprechung (= Consultation Team)
5.) Ergebnisqualität
Eine Arbeitsgruppe des DDBT arbeitet an der Entwicklung eines Benchmarking-Systems, um die Therapieergebnisse (operationalisiert am SCL-90-R und der Borderline-Symptom-Liste (BSL)) aller teilnehmenden Kliniken auszuwerten. Dafür wird dann voraussichtlich ein Beitrag zur Kostendeckung erhoben werden.
6.) Mitgliedschaft
Die betreffenden Institutionen treten dem Dachverband als fördernde Mitglieder bei und bezahlen jährlich die Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder in Höhe von 200 €.
**Hinweis: DBT-SuP-Therapeuten, die DBT-A-SuP-Therapeut werden möchten, benötigen zusätzlich:
- DBT-A-II-Kurs (Theoriekurs)
- Nachweis über berufliche Tätigkeit mit Jugendlichen über mindestens ein halbes Jahr
- zwei von einem DBT-A-Supervisor supervidierte Videobänder mit Jugendlichen (eines aus einem Einzelcoaching, eines aus einer Skillsgruppe)
- Empfehlungsschreiben des DBT-A-Supervisors
*Zertifizierung als DBT-A-Ambulanz
Es gibt keine ambulanz-spezifischen Richtlinien. Anträge werden per Einzelfallentscheidung durch den Fortbildungsausschuss entschieden.
Orientierend wird dieausgefüllte Checkliste DBT-A Behandlungseinheit mit individuellen Anmerkungen und weiterführenden Unterlagen per E-Mail eingereicht unter: sekretariat@dachverband-dbt.de
Antrag auf Erstzertifizierung
Bitte senden Sie Ihren Antrag als PDF per Mail an Frau Sophia Aliffi:
sekretariat@dachverband-dbt.de
Erforderliche Unterlagen zur Erstzertifizierung:
- ausgefüllte Checkliste/Antrag DBT-A Behandlungseinheit
- Behandlungskonzept (bitte die Anlage entsprechend der Nummerierung der Kriterien kennzeichnen)
- Wochenplan, aus dem das erforderliche Therapieangebot hervorgeht
Unterlagen für Re-Zertifizierung nach 2 Jahren
(Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen für die Re-Zertifizierung selbstständig und fristgerecht ein!)
Erforderliche Unterlagen (jährlich einzureichen):
- Bestätigung des anerkannten, externen DBT- oder DBT-A-Supervisors über das jährliche 8-stündige Team-Audit bzw. Team-Konsultation (8 Stunden = 8 Unterrichtseinheiten)
(Team-Konsultation ab 2021: formlose Bestätigung des Supervisors über Durchführung der Konsultation)
(Team-Audit ab 2021: Checkliste Team-Audit, ausgefüllt zusammen mit dem Auditor/Supervisor beim 8-stündigen Team-Audit) - jährliche Netzwerktreffen-Teilnahmebescheinigungen von 2 Stationsmitarbeitern (vollständig und über alle Tage)
Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT organisierte Netzwerktreffen anerkannt.
Achtung: Bitte lesen Sie unbedingt auch unsere Hinweise zu den rezertifizierungsrelevanten, im jährlichen Wechsel stattfindenden Team-Audits und Team-Konsultationen (gültig ab 01.01.2021).
Download: Checkliste DBT-A Behandlungseinheit
Download: Checkliste Team-Audit (Bei Fragen zur Bearbeitung des Word-Dokuments hilft unsere Anleitung)