Zertifizierung als DBT-Therapeut für Sozial- und Pflegeberufe (SuP)

Ein DBT-Therapeut für Sozial- und Pflegeberufe muss den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, Patienten mit Borderline-Störungen in den jeweiligen Einrichtungen zu betreuen und die psychotherapeutischen Behandlungen zu unterstützen.

Das Zertifikat zum DBT-Therapeuten für Sozial- und Pflegeberufe wird deshalb für die Dauer von drei Jahren vom DDBT vergeben, nach Sichtung der Unterlagen und anschließender Prüfung.

Falls der DBT-Therapeut SuP innerhalb dieser drei Jahre mindestens an einem kompletten DBT-Netzwerktreffen teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung bitte beim Sekretariat einreichen), wird die Zertifizierung um drei Jahre verlängert.

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT organisierte Netzwerktreffen anerkannt.

 

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Berufliche Voraussetzungen
  2. Theorie in Verhaltenstherapie (24h)
  3. Theorie in DBT (112h - bei Beginn des Curriculums nach dem 01.01.2014; 96h - bei Beginn des Curriculums vor dem 01.01.2014; 80h - bei Beginn des Curriculums vor dem 01.01.2010)
  4. Berufliche Tätigkeit mit Borderline-Patienten (min. 6 Monate)
  5. Durchführung einer Skills-Gruppe
  6. Video-Nachweis von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in DBT
  7. Empfehlungsschreiben des Supervisors
  8. Vorliegen eines kurzen Lebenslaufs
  9. Prüfung

 

1.) Berufliche Voraussetzungen

Berufliche Tätigkeit nach bestandener Abschlussprüfung (Examen, staatliche Prüfung, Diplom, Magister, Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Master of Arts, Master of Science) in einem der folgenden sozialen, pflegerischen, fachtherapeutischen, pädagogischen und psychologischen Ausbildungs- oder Studienberufen:

  • Altenpfleger (Voraussetzung: mind. 1 Jahr Psychiatrieerfahrung)
  • Ergotherapeut
  • Erzieher
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspfleger
  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Körpertherapeut
  • Bewegungstherapeut
  • Krankenschwester oder -pfleger
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Fachwirt für ambulante medizinische Betreuung
  • diplomierte/r Pflegefachfrau/-mann HF/Schweiz   
  • Kunsttherapeut
  • Gestaltungstherapeut
  • Musiktherapeut
  • Pädagoge
  • Physiotherapeut
  • nicht approbierter Diplom-Psychologe
  • Sozialarbeiter
  • Sozialpädagoge
  • BA FHO Soziale Arbeit/Schweiz
  • in Österreich zusätzlich für Lehrer, Theologen und Bachelor in Sozialberufen

Bologna-Prozess: Bachelorabschluss in sozialem Bereich analog einem ehemaligen Diplom im Gesundheitsbereich. Liegt ein Masterabschluss in einem sozialen Gesundheitsberuf vor und der Bachelor wurde in einer fachfremden Studienrichtung erworben, ist zusätzlich eine mindestens 3-jährige Tätigkeit mit Borderline-Patienten nachzuweisen (kann auch ausbildungsbegleitend sein). 

2.) Theoretische Ausbildung in Verhaltenstherapie

Nachweis der Teilnahme an einem Grundkurs in verhaltenstherapeutischen Standardmethoden über mindestens 24 Stunden.
Ein solcher wird anerkannt, wenn er von einem DBT-Trainer oder von einem an einem VT-Institut akkreditierten Dozenten durchgeführt wurde. Wurde der VT-Kurs nicht über eine der AWPs absolviert, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Prüfungsunterlagen eine kurze Bestätigung, dass der Dozent ein anerkannter VT-Supervisor am anbietenden Institut ist.

3.) Theoretische Ausbildung in DBT

Nachweis der Teilnahme an folgenden Theoriekursen eines vom Dachverband akkreditierten Fortbildungsinstitutes bzw. eines bei einem Fortbildungsinstitut akkreditierten Trainers:

bei Beginn des Curriculums vor dem 01.01.2014:

  • Basis I, Basis II, Basis III
  • Skills I, Skills II, Skills III

oder alternativ entsprechend der späteren Regelung möglich:

  • Basis I, Basis II
  • Skills I, Skills II, Skills III
  • Co I und/oder Co II

oder

  • Basis I, Basis II, Basis III
  • Skills I, Skills II, Skills III
  • SuP-Kurs (= ab 2017 zusammengefasster Kurs für Co I und Co II)

bei Beginn des Curriculums nach dem 01.01.2014:

  • Basis I, Basis II, Basis III (oder Co II)
  • Skills I, Skills II, Skills III
  • Co I

oder

  • Basis I, Basis II, Basis III
  • Skills I, Skills II, Skills III
  • SuP-Kurs (= ab 2017 zusammengefasster Kurs für Co I und Co II) 

bei Beginn des Curriculums nach dem 01.01.2017:

  • Basis I, Basis II, Basis III
  • Skills I, Skills II, Skills III
  • SuP-Kurs (ehemals Co I und Co II)

Als Kursreihenfolge empfiehlt sich:

  • Basis I
  • Skills I
  • Skills II
  • Workshop SuP (ehemals Co I und Co II)
  • Basis II
  • Basis III
  • Skills III  

 

Kursangebote für die Theoriestunden finden Sie bei den vier AWP-Fortbildungsinstituten:

awp-berlin-online.de
awp-freiburg.de 
awp-muenchen.de  
awp-zuerich.ch 

4.) Berufliche Tätigkeit mit Borderline-Patienten (min. 6 Monate)

Nachweis (mittels Checkliste oder kurzer Bestätigung der Station) einer halbjährlichen ganztägigen (oder äquivalenten) Anstellung auf einer Station, Tagesklinik, Ambulanz oder sozialpsychiatrischen Einrichtung (oder eines Äquivalents), die Borderline-Patienten behandelt.

5.) Durchführung einer Skills-Gruppe

Nachweis über eine Skills-Gruppenleitung über mindestens 6 Monate (1x/Woche) oder 3 Monate (2x/Woche) durch eine Bestätigung des DBT-Supervisors.

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

6.) Sammlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in DBT

Dies beinhaltet Kenntnisse in biosozialer Theorie, Fertigkeiten bei der Durchführung der Skills-Gruppe als Therapeut in Ausbildung sowie bei der Durchführung von Verhaltensanalysen und der Vermittlung von Skills im Einzelkontakt. Der Nachweis muss anhand von mindestens 6 Videobändern erbracht werden. Diese müssen von einem DBT-Supervisor supervidiert und der gezeigte Behandlungsstandard muss als ausreichend eingeschätzt werden.

Inhalte der 6 Videobänder:

  • Es zeigen mind. 2 Bänder die Skillsgruppenarbeit
  • Es zeigen mind. 4 Bänder die Arbeit mit dem Patienten
    • 1 Band enthält Verhaltensanalyse
    • 1 Band enthält Erklärung des biosozialen Modells
    • 2 Bänder enthalten Skillsvermittlung

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.  

 

7.) Empfehlungsschreiben des Supervisors

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

8.) Kurzer Lebenslauf

Ein Lebenslauf, der einen kurzen Überblick über die Schulausbildung und die weitere berufliche Laufbahn Aufschluss gibt.

9.) Prüfung

Die 30-minütige Prüfung erfolgt durch zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses. Von diesen ist mindestens einer DBT-Supervisor und fakultativ einer "DBT-Trainer für Sozial- und Pflegeberufe". Der Kandidat präsentiert einen 10-minütigen Videoausschnitt, anhand dessen seiner Meinung nach gute DBT dokumentiert wird. Der Videoausschnitt sollte keinem der sechs bereits supervidierten Videobänder entnommen sein. An die Videodokumentation schließt sich ein ca. 20-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem die Inhalte des Videos mit den Grundlagen der DBT in Beziehung gesetzt und diskutiert werden.

Der Kandidat sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT darstellen.


Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:

 

**Hinweis: Zertifizierte DBT-SuP-Therapeuten, die zu einem späteren Zeitpunkt auch zertifizierter DBT-A-SuP-Therapeut werden möchten, benötigen zusätzlich:

  • DBT-A-II-Kurs (Theoriekurs)
  • Nachweis über berufliche Tätigkeit mit Jugendlichen über mindestens ein halbes Jahr
  • zwei von einem DBT-A-Supervisor supervidierte Videobänder mit Jugendlichen (eines aus einem Einzelcoaching, eines aus einer Skillsgruppe)
  • Empfehlungsschreiben des DBT-A-Supervisors
  • keine zusätzliche Prüfung erforderlich

Für eine kombinierte (gleichzeitige) Prüfung zum DBT-SuP-Therapeuten und DBT-A-SuP-Therapeuten gelten folgende Richtlinien: https://www.dachverband-dbt.de/zertifizierung_pruefung/pruefungen/dbt-sup-therapeut