Doppelprüfung & Zusatztitel

A. Für (angehende) DBT-Therapeuten

I Doppelprüfung

Soll in der DBT-Prüfung auch der Titel DBT-A-Therapeut erworben werden, muss das Kriterium zur Approbation für den DBT-A-Therapeuten erfüllt sein.

Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1) Fallkonzept Jugendlicher
Zusätzlich zur DBT-Fallkonzeption wird eine DBT-A-Fallkonzeption (eines Jugendlichen (zu Beginn der Therapie unter 18 J.), nicht länger als 5 Seiten) eingereicht.

2) Praxis
Es muss ein DBT-A-Fall (Behandlung eines Jugendlichen, zu Beginn der Behandlung unter 18 J.) mit mindestens 24 Stunden Einzeltherapie und 5 Bezugspersonenstunden durchgeführt worden sein. Dabei kann es sich um einen ambulanten oder einen stationären Fall handeln.

3) Supervision
Zu dem DBT-A-Fall müssen 4 Supervisionsstunden genommen werden. Hier wird ein Band vollständig gesichtet. Die restlichen drei Supervisionsstunden können mit Ausschnitten aus Bändern gestaltet werden.

4) Workshops
Zusätzlich: Die Kurse DBT-A-I, DBT-A-II und DBT-A III müssen absolviert werden.

5) Prüfung
Zur Prüfung müssen schriftlich ein DBT- und ein DBT-A-Fallkonzept eingereicht werden. In der Prüfung muss nur einer der Fälle vorgestellt werden. Der Prüfling entscheidet, welcher Fall vorgestellt wird. Auch zum anderen Fall können Fragen durch die Prüfer gestellt werden. Die Prüfung dauert 30 Minuten. Der Prüfling muss den Unterschied zwischen Standard-DBT und DBT-A erläutern können.
 

II Zusatztitel DBT-A-Therapeut

... wenn der Titel DBT-Therapeut bereits erlangt wurde:

Liegt der Titel DBT-Therapeut bereits vor und der Therapeut entscheidet sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, den Zusatztitel DBT-A-Therapeut zu erlangen, so muss keine zweite Prüfung erfolgen. Der Therapeut muss dann die oben angegebenen zusätzlichen Bedingungen erfüllen und dem Dachverband die schriftliche Dokumentation des zusätzlichen Falles einreichen. Der Supervisor sichtet die Fallkonzeption und beurteilt anhand der Supervision und der Fallkonzeption, ob er die Erlangung des Zusatztitels empfiehlt.

 

B. Für (angehende) DBT-A-Therapeuten

I Doppelprüfung

Soll in der DBT-A-Prüfung auch der Titel DBT-Therapeut erworben werden, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:

1) Fallkonzept Erwachsene

Zusätzlich zur DBT-A-Fallkonzeption wird eine DBT-Fallkonzeption (eines Erwachsenen, nicht länger als 5 Seiten) eingereicht.

2) Praxis
Es muss ein DBT-Fall mit mindestens 40 Stunden Einzeltherapie durchgeführt worden sein.

3) Supervision
Zu dem DBT-Fall müssen 4 Supervisionsstunden genommen werden. Hier wird ein Band vollständig gesichtet. Die restlichen drei Supervisionsstunden können mit Ausschnitten aus Bändern gestaltet werden.

4) Workshops
Es ist keine zusätzliche Theorie notwendig (da der DBT-A-Therapeut bereits 2 Tage mehr Theorie abgeleistet hat und dort alle Inhalte der DBT enthalten sein sollten).

5) Prüfung
Zur Prüfung müssen schriftlich ein DBT- und ein DBT-A-Fallkonzept eingereicht werden. In der Prüfung muss nur einer der Fälle vorgestellt werden. Der Prüfling entscheidet, welcher Fall vorgestellt wird. Auch zum anderen Fall können Fragen durch die Prüfer gestellt werden. Die Prüfung dauert 30 Minuten. Der Prüfling muss den Unterschied zwischen Standard-DBT und DBT-A erläutern können.

 

II Zusatztitel DBT-Therapeut

... wenn der Titel DBT-A-Therapeut bereits erlangt wurde:

Liegt der Titel DBT-A-Therapeut bereits vor und der Therapeut entscheidet sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, den Zusatztitel zu erlangen, so muss keine zweite Prüfung erfolgen. Der Therapeut muss dann die oben angegebenen zusätzlichen Bedingungen erfüllen und dem Dachverband die schriftliche Dokumentation des zusätzlichen Falles einreichen. Der Supervisor sichtet die Fallkonzeption und beurteilt anhand der Supervision und der Fallkonzeption, ob er die Erlangung des Zusatztitels empfiehlt.